Betriebshaftpflicht-Versicherung

Die Highlights für ihr Abbruchunternehmen:


Geosec - Ihr Versicherungsspezialist für Abbrucharbeiten

Warum eine Betriebshaftpflicht-Versicherung?

Ein Betrieb unterliegt vielfältigen Haftungsrisiken. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet er in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen Vermögen. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich. Um das Betriebs- und ggf. das Privatvermögen der Inhaber vor solchen existenzbedrohenden Risiken zu schützen bieten wir verschiedene Betriebs- und Berufshaftpflichtprodukte an.

Haben Sie an alles gedacht? - Wir schon.

Haben Sie alle Betriebszweige erfasst, sind die Deckungssummen für die Bereiche Tätigkeitsschäden ausreichend, erfasst die Produkthaftpflicht alle Eigenschaften die Sie Ihrem Produkt zusichern, ist die Deckungssumme für Vermögensschäden angemessen?

Wenn Sie auch nur teilweise Zweifel haben, sollten Sie Ihre Police in unserem umfassenden 40 Punkte Check prüfen lassen.

Gerade in den oben angesprochenen Bereichen kommt es immer wieder zu schlechten Erfahrungen seitens der Betriebsinhaber oder Geschäftsführung, denn meist wird erst in Prozessen geklärt, wie der Einzelschaden im Zusammenhang mit den Deckungsbegrenzungen der Police steht.

Lassen Sie vor einem Schaden prüfen, ob Sie die richtige Deckung vereinbart haben!


DIE "HIGHLIGHTS", DIE SIE BRAUCHEN:

Deckungssummen bis 100.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Leitungsschäden bis 10.000.000 €
Tätigkeitsschäden bis 5.000.000 € im Rahmen der o.g. Deckungssumme
Mitversicherung von Abbruch- und Einreißarbeiten ohne Radiusklausel (auch für mobile Sachen)
Mitversicherung von Lockerungssprengungen im Erdreich (nur durch ausgebildete und zugelassene Sprengmeister) ohne Radiusklausel
Mitversicherung von Asbestschäden (auch für Personen) 5.000.000 €
Einlagerungsrisiko bei Renaturierung
Einschluss der aktiven Werklohnklage
Bauwerkssprengungen durch Subunternehmer
Haftungsprüfung und Abwehr auch bei Schäden innerhalb der Selbstbeteiligung
Definition: keine Beschränkung auf Gebäude, sondern Bauwerke

Weitere Besonderheiten: